Maßgeblich ist in erster Linie, dass ein Fonds öffentlich zum Vertrieb, d.h. dass seine Anteile zum öffentlichen Handel zugelassen werden. Dafür müssen ausländische Fonds dieselben gesetzlichen Prozeduren und Verfahrensabläufe durchlaufen, die auch deutsche Fonds überwinden müssen. Ausländische Fonds, die all diese Verfahren hinter sich bringen, den steuerrechtlichen Bedingungen entsprechen und letztendlich auch verkauft werden dürfen, nennt man weiße Fonds. Ihre regelmäßigen Erträge und Veräußerungspreise werden generell wie jene aus inländischen Fonds versteuert. Graue Fonds hingegen sind ausländische Fonds, die über keine Zulassung, jedoch über entsprechende Besteuerungsgrundlagen verfügen.
Auch sie sind steuerrechtlich den deutschen Fonds zuzurechnen, nur dass die Steuerpflicht der Anteilinhaber umfangreicher und damit aufwändiger ist. Graue Fonds liegen damit zwischen weißen und schwarzen Fonds. Letztere sind weder in Deutschland zum Vertreib zugelassen, noch können sie entsprechende Besteuerungsgrundlagen nachweisen. Dadurch unterliegen sowohl Erträge als auch Veräußerungspreise bei Auflösen eines Fonds großen steuerlichen Belastungen und der Gewinn nach Steuern sinkt entsprechend.
Insgesamt profitieren ausländische Fonds nicht nur vom sinkenden Imageverlust der inländischen Konkurrenz. Auch die Tatsache, dass die Anbieter die Chance haben, ihre Produkte auf dem heimatlichen Kapitalmarkt zu 'testen' und dadurch verhindern können, schlechte Produkte auf den deutschen Markt zu bringen, ist ein großer Vorteil. Genauso wird teilweise von einer besseren Performance, also einem besseren Abschneiden der ausländischen Fonds gesprochen, da sich in ihrer Kapitalbündelung spezialisierte Werte befinden und somit bessere Erträge garantieren.
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